BEM Spezialist – Andreas Hiller –

Ihr Experte für

  • Präventionsmanagement
  • Berufliches Eingliederungsmanagement
  • Sozialrechtsberatung

Herr Hiller ist nach dem Studium am Fachbereich Sozialversicherung der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg („Bachelor of Arts“) seit über 20 Jahren im Bereich des Reha-Managements bei gesetzlichen Unfallversicherungsträgern tätig. In dieser Zeit hat er den Grundstein für seine Fachexpertise im Bereich Reha-Management gelegt. Seine sehr guten Arbeitsergebnisse erreicht er durch seine überdurchschnittliche Einfühlungsgabe für Personen in schwierigen Situationen.

Im Rahmen eines Präventionsverfahrens soll mit allen geeigneten Mitteln arbeitsbedingte gesundheitliche Gefahren vermieden werden. Aber auch das Rehabilitationsmanagement nach schweren Krankheiten der Arbeitnehmer stellt eine typische Aufgabe von Herr Hiller dar.

Hierzu gehört insbesondere die zügige und umfassende Bedarfserhebung im Sinne des Bundesteilhabegesetzes. Eine gute Beratung beginnt für Andreas Hiller mit der Haltung des Beraters. Voraussetzung hierfür ist, dass die individuellen Wünsche, Bedürfnisse und Erfordernisse der betroffenen Personen ernst genommen werden.

Noch wichtiger als das berufliche Eingliederungsmanagement im Unternehmen zu implementieren, ist das Präventionsmanagement zur „Chefsache“ zu erklären. Eine Kultur der Prävention, Sicherheit und Gesundheit auf allen Entscheidungs- und Handlungsebenen lohnt sich.

Als langjährig gerichtlich zugelassener Rentenberater kann mit den umfassend erworbenen Kenntnissen im Sozialrecht zugesichert werden, geeignete Maßnahmen für Ihr Unternehmen zu finden.

Vorteile eines externen BEM-Beauftragten

1. Kosten

  • Inanspruchnahme von Sozialleistungen für Mitarbeiter und Arbeitgeber
  • BEM zum Festpreis
  • planbare Kosten
  • interne Ressourcen schonen
  • keine Fort- und Weiterbildungskosten
  • keine Dokumentationskosten für sensible BEM-Daten
  • Datenschutzproblematik gelöst (extern)

2. Vertrauen

  • Vertrauensvorteil zum unabhängigen „Dritten“
  • Neutralität und Objektivität während des gesamten BEM
  • Höhere Akzeptanz bei Arbeitnehmern und der Interessenvertretung
  • einfacherer Zugang zu medizinischen Daten
  • Sicherheit der persönlichen Daten
  • Einbeziehung der Expertise und Finanzierung von Sozialversicherungsträgern
  • Unterstützung bei der Kommunikation zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter

3. Rechtssicherheit

  • umfassende Kenntnisse im Sozialrecht
  • rechtssicheres BEM-Verfahren
  • hoher Datenschutz
  • Beratung von Arbeitgebern, Mitarbeitern und der Interessenvertretung
  • bestehendes Netzwerk zu Dienstleistungen der Sozialversicherungsträger nutzen
  • Entwicklung eines BEM-Prozesses
  • Erstellen von Anforderungs- und Fähigkeitsprofilen
  • Auswertung und Statistik